Teilnahmebedingungen
Eine Haftpflichtversicherung des Pferdes ist zwingend notwendig.
Das Tragen eines Helmes wird immer empfohlen, für das Nichteinhalten ist jeder Reiter selbst verantwortlich.
Da das Reiten eine nicht ungefährliche Sportart ist, deren Risiko in erster Linie vom Können des Reiters abhängt, aber auch von tiertypischen Reaktionen (Scheuen, Herdentrieb, usw.), muss jeder Teilnehmer über Geländeerfahrung verfügen, in allen drei Gangarten sicher und geübt sein und sein Pferd dementsprechend in allen drei Gangarten jederzeit unter Kontrolle haben.
Sie müssen sich gewiss sein, dass auf der Route immer mal Wildtiere (Hase, Fuchs, Wildschwein, Reh, Hirsch etc.) unsere Wege kreuzen. Auch in solchen Situationen müssen Sie Ihr Pferd sicher kontrollieren können.
Auf Spaziergänger und Wanderer entlang der Strecke wird stets Rücksicht genommen.
Jeder Teilnehmer versichert mit seiner verbindlichen Anmeldung, dass sein Pferd frei von ansteckenden Krankheiten ist und aus einem seuchenfreien Bestand kommt.
Der Impfstatus von Tetanus und Influenza muss vorliegen und aktuell sein.
Das Pferd muss verkehrs‐, ausbruchs‐ und anbindesicher sein, mindestens fünf Jahre alt sein und den jeweiligen geistigen und körperlichen Anforderungen entsprechend trainiert sein. Es muss im üblichen Rahmen sozialverträglich sein. Der Equidenpass ist mitzuführen.
Grundsätzlich sind alle Ritte für Barhufpferde geeignet, sofern sie regelmäßig barhuf auf harten Böden (Asphalt, Kopfsteinpflaster, Schotter etc.) geritten werden. Dennoch obliegt es dem Teilnehmer, sich um einen entsprechenden Hufschutz seines Pferdes zu kümmern.
Hunde sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme von Hengsten ist dem Veranstalter ausdrücklich mitzuteilen.
Sofern nicht anders angegeben, ist die Teilnehmerzahl auf maximal 8 Reiter (inklusive Rittführer) beschränkt.
Das Mindestalter für die Teilnahme an Wanderritten beträgt 14 Jahre. Bei minderjährigen Teilnehmern verbleibt die Aufsichtspflicht bei einer erwachsenen Aufsichtsperson.
Für Teilnehmer unter 18 Jahren besteht ausdrücklich Helmpflicht.
Wanderritte unterliegen den vom Veranstalter nicht zu beeinflussenden Witterungsbedingungen am Reiseort. Zur Vermeidung von Gefahren für Pferd und Reiter sind Änderungen des Reiseablaufs und der Route aus Witterungsgründen, im Interesse Ihrer Sicherheit oder aus anderen sachlichen Gründen möglich. Die angegebenen Routen, Rittzeiten und Abläufe entsprechen daher dem, was bei gewöhnlichem Ablauf möglich ist. Sie stellen keine verbindliche Leistungszusage dar.
Des Weiteren ist jeder Teilnehmer angehalten, sich um entsprechenden Versicherungsschutz zu kümmern (Unfall, Krankheit, Gepäck, Haftpflicht).
Anmeldung & Vertragsabschluss
Die Anmeldung kann durch den Teilnehmer selber mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme ist gebunden an das Anmeldeformular, welches vom Teilnehmer gewissenhaft und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde und geht in schriftlicher Form per Post oder E‐Mail an den Veranstalter zurück. Der Veranstalter sendet Ihnen daraufhin eine Rechnung zu.
Bezahlung
Die Buchung wird durch eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Wanderrittpreises innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung verbindlich. Die Restzahlung spätestens eine Woche vor der Veranstaltung zu zahlen.
Rücktritt, Kündigung und Leistungsänderung durch den Teilnehmer
Der Reiseteilnehmer kann vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend ist der Zugang der schriftlichen Erklärung.
Im Falle des Rücktritts gelten die branchenüblichen Regeln: Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Wanderritt bemüht sich der Teilnehmer um einen Ersatzteilnehmer. Wird kein Ersatzteilnehmer gefunden, steht WANDERREITEN IM HARZ folgender Ersatzanspruch zu:
- bis 30 Tage vor Veranstaltung: Rückerstattung der Anzahlung
- bis 14 Tage vor Veranstaltung: 25% des Gesamtpreises
- bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50% des Gesamtpreises
Für Schäden, die der Teilnehmer verursacht, muss dieser eigenständig haften.
Der Veranstalter haftet nicht für Gepäckschäden oder Gepäckverlust. Er haftet nur für solche Ansprüche aus der Veranstaltung, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters zurückzuführen sind.